Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport
Mit den nachfolgenden Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport werden die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Jahre 1992 herausgegebenen Vorgängerleitlinien grundlegend überarbeitet und abgelöst. Damit sollen der aktuelle wissenschaftliche und der aus der Praxis resultierende Kenntnisstand möglichst umfassend berücksichtigt werden. Diese Leitlinien geben eine Orientierungshilfe für die Auslegung der allgemeinen Regelungen des Tierschutzgesetzes. Sie sollen als antizipiertes Sachverständigengutachten alle Personen, die mit Pferden umgehen, die zuständigen Behörden und die Gerichte bei der Entscheidung unterstützen, ob eine Nutzung von Pferden den Vorschriften dieses Gesetzes entspricht.
Die Leitlinien zeigen die Anforderungen auf, welche an den Umgang mit und die Ausbildung sowie das Training von Pferden und an jegliche Nutzung dieser Tiere, insbesondere in sportlichen Wettbewerben
(einschließlich Zuchtleistungsprüfungen), in der Freizeit, bei der Reiter- und Fahrerausbildung, bei Schaustellungen aber auch in der Land- und Forstwirtschaft, unter den Aspekten des Tierschutzes zu
stellen sind.*
Unabhängig von der Art der Nutzung muss das Wohlbefinden der Pferde jederzeit oberste Priorität haben. Dies gilt nicht nur für die Nutzung selbst, sondern auch bei Aufzucht, Ausbildung und Training
sowie wenn eine Nutzung vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr möglich ist.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft