Der Kreisreiterbund Odenwald

Der KRB ist im Gebiet des Odenwaldes der zuständige Fachverband für den Reit- und Fahrsport und für die mit dem Sport verbundene Pferdehaltung. Der KRB ist Mitglied des Verbandes der Reit- und Fahrvereine Hessen-Nassau, und über des Hessischen Reit- und Fahrverband (HRFV) der deutschen reiterlichen Vereinigung (FN) - Abt. Sport und und dem Landessportbund Hessen e.V. (LSBH) angeschlossen.

Dem KRB obliegen folgende Aufgaben:

 

Vertretung seiner Mitglieder gegenüber Kreistag und Kreisverwaltung durch:

 

  • Mitwirkung bei der Koordinierung aller Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur für Pferdesport und Pferdehaltung im Kreisgebiet;
  • Unterstützung aller Bemühungen zur Pflege der Landschaft und zur Verhütung von Schäden;
  • Mitwirkung bei der Regulierung von Schäden durch Reiter, Pferde oder Gespanne und bei Anzeigen gem. Tierschutzgesetz;
  • Mitwirkung bei allen Maßnahmen, die den Pferdesport und die Pferdehaltung betreffen und die über den Bereich einer Gemeinde hinausgehen bzw. für alle R.u.F.-Vereine des Kreises von Bedeutung sein können.

 

Vertretung seiner Mitglieder beim Sportkreis Odenwald und anderen Organisationen auf Kreisebene.

 

Förderung der Ausbildungsarbeit in den R.u.F.-Vereinen durch:

 

  • Unterstützung der in den R.u.F.-Vereinen tätigen Ausbilder durch erfahrene Fachkräfte in den Vereins anlagen;
  • Durchführung von Ausbildungs- und Förderungslehrgängen für Übungsleiter und Reitwarte;
  • Durchführung von Fortbildungslehrgängen für aktive Reiter und Fahrer;
  • Durchführung von Prüfungen für die FN-Reiter- und Fahrerabzeichen, Voltigierabzeichen und für den FN-Reiter-Pass;
  • Durchführung von Lehr-Wanderritten und Lehr-Jagden u.a.m.

 

Förderung der Jugendarbeit in den R.u.F.-Vereinen durch Erfahrungsaustausch, Lehrgänge und gemeinsame Veranstaltungen.

 

Förderung des Turniersports im Kreisgebiet durch:

 

  • Koordinierung der Planung und Ausschreibungen;
  • Unterstützung bei Durchführung;
  • Durchführung eigener Veranstaltungen.

 

Wahrnehmung der Rechte und Pflichten, die sich aus den Mitgliedschaft in den oben genannten Verbänden ergeben.

 

Unterstützung der R.u.F.-Vereine in Organisations-, Wirtschafts- und Steuerfragen.

 

Der KRB verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der KRB ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Seine Organe arbeiten ehrenamtlich, die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des KRB. Es darf keine Person durch Ausgaben oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

Als Postanschrift gelten die jeweiligen Anschriften der/des Vorsitzenden und der/des Geschäftsführers/führerin.